Physiotherapie – First Contact

Physiotherapie in Berlin-Wilhelmsruh

Bei Beschwerden und/oder Funktionsstörungen des Bewegungsapparates kann ein Besuch bei der Physiotherapie eine schnelle Linderung bringen. Mit der Erlaubnis zur berufsmäßigen Ausübung der Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie ist es möglich, auch ohne ärztliche Verordnung, die Leistungen unserer Praxis in Anspruch zu nehmen und uns direkt Ihren gesundheitlichen Probleme zu widmen.

 

Die Analyse Ihrer Beschwerden, eine ausführliche Untersuchung, um eine physiotherapeutische Diagnose zu erstellen, sowie einen individuellen Therapieplan mit Ihnen zu erarbeiten, sind die üblichen Schritte beim First Contact.

Der Vorteil für Sie:

Keine Einschränkung der Behandlungsform aus dem Bereich der Physiotherapie, des Behandlungsintervalls, der Behandlungsanzahl oder die zeitnahe Behandlung. Ferner bietet es uns die Möglichkeit, Ihre Behandlung fortzusetzen, auch wenn der Arzt nichts mehr verschreibt.

Wichtig:

Sollten wir bei der Diagnose feststellen, dass wir Ihre Beschwerden nicht behandeln können, klären wir Sie unverzüglich auf und raten Ihnen, einen Arzt aufzusuchen. Diese Leistung wird von der gesetzlichen Krankenversicherung und Berufsgenossenschaften nicht übernommen. Aber: Die Kosten können je nach vertraglicher Vereinbarung von der privaten Krankenversicherung, Beihilfe und/ oder Zusatzversicherung übernommen werden.

Die Grundlage dafür bildet die uns vorliegende Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung beschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie auf Grund von §1 Abs.1 des Heilpraktikergesetz vom 17.Februar 1939 /RGBl. I S. 251,BGB III 2122-2).

Weitere Leistungen